Kommunalverwaltung
Die Verfassung legt fest, dass die Verwaltung des Staates gemäß dem Prinzip der Dezentralisierung organisiert wird. Seit 1986 ist das Land in Regionen aufgeteilt, die die dezentralen Verwaltungseinheiten des Staates bilden.
Gegenwärtig ist das Land in dreizehn Regionen gegliedert:
1. Ostmakedonien und Thrakien
2. Zentralmakedonien
3. Westmakedonien
4. Epirus
5. Thessalien
6. Ionische Inseln
7. Westgriechenland
8. Zentralgriechenland
9. Attika
10. Peloponnes
11. Nordägäis
12. Südägäis
13. Kreta
Das „Kallikratis“-Programm, welches seit Januar 2011 voll in Kraft getreten ist, zielt auf die Restrukturierung einer dezentralen Verwaltung, auf die Reduzierung der Anzahl der Gemeinden (von 1034 auf 325), sowie deren Aufwertung durch die Übertragung neuer Funktionen auf eine lokale Ebene. Die „Kallikratis“-Reformen führen auch konkrete Maßnahmen ein, um der finanziellen Krise zu begegnen: mit mehr Transparenz, der Unterstützung von Innovationen und dem Einsatz neuer Technologien wird die finanzielle Autonomie lokaler Behörden sichergestellt und ihre Rolle in der Formulierung und Anwendung/Implementierung neuer Politiken auf lokaler Ebene gestärkt.