Ausschreibung einer Arbeitsstelle in der Botschaft der Hellenischen Republik in Berlin
Es wird die Stelle des Übersetzers in der Botschaft der Hellenischen Republik in Berlin mit einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag, gemäß dem Artikel 149 des Gesetzes 3566/2007 „Geschäftsordnung des Außenministeriums“, ausgeschrieben.
a) Die Kandidaten müssen ihr 21. Lebensjahr vollendet haben.
b) Die Ausschreibung wendet sich an Personen unabhängig ihres Geschlechts an, welche die griechische oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine andere Staatsangehörigkeit kann auch berücksichtigt werden, wenn zertifiziert wird, dass der Kandidat einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und eine Arbeitserlaubnis besitzt.
c) Die männlichen Kandidaten müssen ihre Militärpflicht erfüllt haben oder von ihr gesetzlich frei gestellt worden sein.
d) Die Kandidaten müssen über Folgendes verfügen:
- Ausgezeichnete Computer-Kenntnisse.
- Ausgezeichnete Kenntnisse der griechischen und der deutschen Sprache.
- Bereitschaft, Fleiß und Geist der Zusammenarbeit.
- Möglichkeit, falls erforderlich, auch über die normal übliche Arbeitszeit Dienst zu leisten.
Erforderlich ist auch ein Auszug aus dem Strafregister.
Bei der Auswertung der Kandidaturen werden bestehende Berufserfahrung, die Kenntnis zusätzlicher Sprachen, Berufsausbildungszertifikate und alle mit der konkreten Stelle zusammenhängenden Qualifikationen mit bewertet.
Die Interessenten werden gebeten, ein Schreiben an die Botschaft zu senden, in welchem sie Ihr Interesse bekunden, begleitet von einem Lebenslauf sowie einer Eidesstaatlicher Erklärung, in welcher sie sich dazu verpflichten, alle erforderlichen Unterlagen, falls erwünscht, vorzulegen, per
Fax: 030 – 20626444, oder per
E-Mail: , oder
per Post an die Anschrift der Botschaft: Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin,
wenn die Botschaft der Hellenischen Republik in Berlin es von Ihnen einfordert.
Die Frist für den Eingang der Kandidaturen endet am 20.08.2019.