Donnerstag, 21 November 2024
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Das Generalkonsulat in München
Ankündigung Wir bitten all diejenigen Bürger, die einen Termin im Griechischen Generalkonsulat München vereinbart haben, höflich mindestens 10 Minuten vor Beginn der vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen Ankündigung Wir bitten all diejenigen Bürger, die einen Termin im Griechischen Generalkonsulat München vereinbart haben, höflich mindestens 10 Minuten vor Beginn der vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen
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Anleitungen zur Einreise an die Landesgrenzen, Serbien ist ausgeschlossen

Monday, 06 July 2020

Laut dem Regierungsblatt 2732/B/03-07-2020 und 2746/B/05-07-2020:

"Verhängung eines Einreiseverbots für Drittstaatsangehörige außer der Europäischen Union und des Schengener Abkommens zur Begrenzung der Verbreitung der COVID-19 für den Zeitraum vom 6.7.2020 bis 15.7.2020."

Ausgenommen von dieser Anwendung sind:

a.Ständige Einwohner der folgenden Staaten: Algerien, Australien, Georgien, Kanada, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Süd Korea, Thailand, Tunesien und Uruguay.

b.Langzeitbewohner der Mitgliedstaaten der EU oder Schengener Abkommen und Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel in EU Mitgliedstaaten oder Schengener Abkommen besitzen.