Anleitungen zur Einreise an die Landesgrenzen, Serbien ist ausgeschlossen
Laut dem Regierungsblatt 2732/B/03-07-2020 und 2746/B/05-07-2020:
"Verhängung eines Einreiseverbots für Drittstaatsangehörige außer der Europäischen Union und des Schengener Abkommens zur Begrenzung der Verbreitung der COVID-19 für den Zeitraum vom 6.7.2020 bis 15.7.2020."
Ausgenommen von dieser Anwendung sind:
a.Ständige Einwohner der folgenden Staaten: Algerien, Australien, Georgien, Kanada, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Süd Korea, Thailand, Tunesien und Uruguay.
b.Langzeitbewohner der Mitgliedstaaten der EU oder Schengener Abkommen und Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel in EU Mitgliedstaaten oder Schengener Abkommen besitzen.