Dienstag, 3 Dezember 2024
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Das Generalkonsulat in Stuttgart
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Maßnahmen für die Beschränkung der Ausbreitung des COVID-19 Virus

Thursday, 11 November 2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Aug Grund der Erhöhung der COVID-19 Fahlzahlen, möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Ab den 08.11.2021 ist der Zutritt in den Räumlichkeiten der Griechischen Konsularischen Vertretungen in Deutschland den Bürgern:innen nur nach folgenden Nachweisungen erlaubt:
a.    Bescheinigung über eine vollständige Impfung (mit 2 Impfdosen oder 1 Impfdosis im Fall einer Genesung), mindestens 14 Tage vor dem Zutritt abgeschlossen, oder
b.    Genesennachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die maximal 180 Tage zurückliegt, oder
c.    Bescheinigung über einen negativen COVID 19 PCR-Test, der beim Zutritt nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder über einen negativen Schnelltest, der beim Zutritt nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Die Minderjähringen ab 7 Jahren, müssen ebenfalls eine Maske tragen und einen negativen Antigentest (Gültigkeit von 48 Stunden) mitbringen und vorzeigen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit für die Beschränkung der Ausbreitung des COVID-19 Virus.