Die konsularischen Vertretungen von Griechenland im Ausland sind nur für die Aufnahme und Prüfung von Dokumenten zuständig. Die Griechische Polizei hat die ausschließliche Verantwortung für die Ausstellung der Reisepässe.
Wichtige Information: Für jeden Antrag muss ein Termin vereinbart werden. (z.B. eine Familie mit 3 Anträgen, vereinbart 3 Termine)
Wichtige Information: Wenn jemand nicht im Besitz eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist, soll er in Begleitung eines Zeugen (eines Volljährigen, der im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist) erscheinen, der seine Identität bezeugen kann.
Wichtige Information: Die Transkription des Vor- und Nachnamens des Antragstellers des Reisepasses erfolgt automatisch nach der ELOT 743 Norm. Wenn Sie eine andere Schreibweise möchten, müssen Sie ein in- oder ausländisches öffentliches Dokument bei der Antragstellung vorlegen (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Führerschein oder Krankenkassenkarte), das die abweichende Schreibweise rechtfertigt.
Wichtige Information: Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses
1. Der Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist an die zuständige Polizeidienststelle der Region oder des Ortes, an dem der Reisepass abhanden gekommen ist, zu melden.
2. Der Bürger muss in das nächstgelegene Konsulat kommen und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust/Diebstahl, Nummer, Datum und Ausstellungsbehörde des verlorenen Reisepasses, sowie über die Umstände des Verlustes/Diebstahls abgeben. Falls Sie noch nicht im Besitz eines Personalausweises sind, dann ist ein Zeuge erforderlich, der Ihre Daten bezeugt.