Sonntag, 22 Dezember 2024
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Beglaubigte Kopien

Für die amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original ist die Vorlage des Originaldokuments notwendig.


Wichtige Information: Es wird auf die Aufhebung der Verpflichtung zur Vorlage von Originaldokumenten vor griechischen Behörden  gem. dem Gesetz 4250/2014 verwiesen. Auf jeden Fall kann die Beglaubigung der Kopie von einem Originaldokument oder der beglaubigten Kopie durch die Ausstellerbehörde vorgenommen werden.

Kosten für Dienstleistung: 10 Euro für das 1. Blatt, 5 Euro für jede weitere Seite
Terminvereinbarung: Ein Termin ist nicht erforderlich
Entsprechende Formulare: Es gibt kein Formular
Letzte Aktualisierung Thursday, 23 July 2015