Sonntag, 15 Dezember 2024
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München

Griechisches Generalkonsulat in München
Die Parteiverkehrszeiten sind täglich von 08.30 – 13.30 Uhr, außer Donnerstags. An diesem Tag dürfen Sie das Konsulat von 9:30-13:30 &14:30-17:30. Uhr besuchen.

Für den Zugang ins Generalkonsulat wird das Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses benötigt.

Die Dienstleistungen die unbedingt eine Terminvereinbarung erfordern sind folgende:
1.    Antrag auf Reisepass Ausstellung
2.    Standesamtsangelegenheiten
3.    Notarielle Vollmachten
4.    Militärangelegenheiten
5.    Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Griechenland

Sie können einen Termin online über unsere Internetseite vereinbaren, wenn Sie auf den Button Terminvereinbarung klicken (kostenlos).

Alternativ telefonieren Sie bitte an die folgenden Telefonnummer:
1.    Antrag auf Reisepass Ausstellung  089/998867-10 oder -22 oder -28.
2.    Standesamtsangelegenheiten 089/998867-23 oder -27
3.    Notarielle Vollmachten   089/998867-25
4.    Militärangelegenheiten  089/998867-10

Alle Antragsvorlagen die Online auf unsere Internetseite zur Verfügung stehen unter „Dienstleistungen für die Bürger“ müssen vor dem Zuständigen Beamten unterschrieben werden.

Für  Geburtsbescheinigungen  oder  Bescheinigungen  aus dem Familienregister erfolgt der Antrag von Amtswegen vom Generalkonsulat.

Besonders was Militärangelegenheiten und die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Griechenland betrifft, bitten wir Sie die benötigten Unterlagen per Post oder Fax zu versenden mit Ihrer Telefonnummer, damit der zuständige Beamte Sie anrufen und Ihnen eventuell weitere Informationen zu Ihren Fall mitteilen kann (zum Beispiel wenn noch weitere Unterlagen benötigt werden). Sie vereinbaren mit dem Beamten einen TERMIN für die Ausstellung der Bescheinigung.

KEINE TERMINVEREINBARUNG: für Beglaubigungen der Unterschrift eines Bürgers (zum Beispiel bei einfachen Vollmachten - Kosten 10 Euro pro Beglaubigung) oder der Unterschrift eines Übersetzers (Kosten 30 Euro pro Beglaubigung), für Rentenangelegenheiten, Sterbefallmeldungen, Führerschein Angelegenheiten und Bescheinigungen für das Finanzamt. Bei Ankunft werden Sie nach der Reihe und Vorrang aufgerufen.

Die allgemeinen Informationen zur Abwicklung aller Anfragen sind in unserer Internetseite zu finden.

Ebenso, können Sie für allgemeine Informationen bei den folgenden Rufnummern des Generalkonsulates Kontakt aufnehmen:

Allgemeine Informationen 089/998867-10 oder -22 oder -28. Zu Ihrer Erleichterung möchten wir  Sie informieren, dass das Generalkonsulat leichter für Sie telefonisch erreichbar ist, wenn Sie außerhalb der Parteiverkehrszeiten anrufen, insbesondere am: Montag-Dienstag- Mittwoch von 13.30-16.00 Uhr, Donnerstag von 12.30-13.00 Uhr & 17.30-18.00 Uhr, Freitag: von 13.30-15.30 Uhr.

Die elektronische Korrespondenz (per E-Mail) ist immer das einfachste. Unsere E-Mail Adresse ist: . Wir bitten um genaue Angaben Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und Ihrer Anfrage.

Letzte Aktualisierung Tuesday, 08 October 2024