Samstag, 21 Dezember 2024
greek german
Startseite arrow Dienstleistungen arrow Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigung

Der Rentner kommt zum Generalkonsulat mit seinem Personalausweis oder Reisepass, mit seiner Sozialversicherungsnummer und mit der griechischen Steuernummer.

Wichtige Information:

1. Falls er nicht im Besitz einer Sozialversicherungsnummer oder Steuernummer ist, dann muss er jemanden in Griechenland bevollmächtigen, um diese zu beantragen, denn sie sind für die Zahlung einer Rente dringend erforderlich.
2. Falls ein Rentner nicht persönlich zum Generalkonsulat kommen kann, kann er sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen, die den Reisepass oder Personalausweis des Rentners, sowie eine ärztliche Bestätigung hat, dass der Rentner lebt. Der Vertreter des Rentners muss zum Generalkonsulat am selben Tag kommen, an dem der Arzt die Bestätigung ausgestellt hat.
3. Zudem ist auch eine Lebensbescheinigung der deutschen Gemeinde erforderlich.

Kosten für Dienstleistung:
10 Euro
Entsprechende Formulare: Antrag zur Erstellung der Lebensbescheinigung [26]