Samstag, 21 Dezember 2024
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Notarielle Vollmachten

Der Auftraggeber sollte über die entsprechende Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügen, z.B. soll geistig gesund und volljährig sein (ab Vollendung des 18. Lebensjahres). Falls er geschäfts- und rechtsunfähig ist, kann er nur eine Person vertreten werden, die durch ein Gerichtsurteil dazu bestimmt ist und nur für den Umfang der im Urteil beschrieben wird.

Minderjährige werden durch die Eltern vertreten, die das Sorgerecht ausüben. Das Erbe eines Minderjährigen kann nur durch ein entsprechendes Gerichtsurteil ausgeschlagen werden.

Für die Erteilung des Auftrags ist das persönliche Erscheinen des Auftraggebers vor dem Konsularbeamten mit seinem Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Es sind die vollständigen Daten des Auftragnehmers (die Person, die den Auftrag erhält) sowie die Daten des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Diese Daten sind in der Bearbeitung und Unterzeichnung der notariellen Vollmacht enthalten.

Wenn der Auftraggeber nicht der griechischen Sprache mächtig ist, dann ist die Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers erforderlich. Der Übersetzer übersetzt den Text der notariellen Vollmacht mündlich und unterschreibt die notarielle Vollmacht mit.

Erforderliche Unterlagen - Dokumente

1. Αίτηση
1. Antrag
2. Reisepass oder Personalausweis des Auftraggebers.
3. Die genauen Daten des Auftragnehmers, die den Vor- und Nachnamen, den Vornamen des Vaters und der Mutter, die Adresse und die Nummer des griechischen Personalausweises mit Ausstellungsdatum und -ort enthalten sollen.
4. Genaue Beschreibung der an den Auftragnehmer erteilten Aufträge (Kauf, Verkauf, die Kreditaufnahme, usw.).
5. Der Entwurf der notariellen Vollmacht muss durch einen Rechtsanwalt oder Notar verfasst und an das Generalkonsulat per E-Mail mindestens drei Tage vor dem Termin gesandt werden.

Kosten für Dienstleistung: 
Notarielle Vollmacht (pro Blatt) 50 Euro
Abschrift einer notariellen Vollmacht (pro Blatt) 10 Euro
Notarielle Vollmacht für die Rentenzahlung oder standesamtliche Angelegenheit (pro Blatt) 5 Euro
Verfassen eines öffentlichen Testaments 100 Euro
Hinterlegung eines geheimen Testaments 100 Euro
Anbringung von Gebührenmarken auf den eigenhändigen Testament 100 Euro
Veröffentlichung des Testaments 100 Euro
Adoptionsurkunde, Anerkenntnis der Elternschaft 50 Euro
Entsprechende Formulare: Antrag auf Verfassen einer notariellen Vollmacht [23]