Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die standesamtliche Eheschließung- Durchführung der standesamtlichen Eheschließung im Generalkonsulat
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die standesamtliche Eheschließung
Die zukünftigen Ehegatten kommen mit ihren Reisepässen oder Personalausweise zum Generalkonsulat und jeder von ihnen füllt einen Antrag-Vollmacht sowie eine eidesstattliche Erklärung aus. Der Antrag - Vollmacht und die eidesstattliche Erklärung müssen die Interessenten der Gemeinde in Griechenland zusenden, damit das Ehefähigkeitszeugnis und die Geburtsbescheinigung ausgestellt werden. Die Unterlangen werden von den Interessenten selbst der Person zugesandt, die in dem Antrag - Vollmacht erwähnt ist. Des Weiteren legt die bevollmächtigte Person die Unterlagen der zuständigen Gemeinde vor, damit das Ehefähigkeitszeugnis und die Geburtsbescheinigung ausgestellt werden. Sobald das Ehefähigkeitszeugnis und die Geburtsbescheinigung ausgestellt werden, sendet sie die bevollmächtigte Person an die Interessenten.
Kosten für Dienstleistung: | 20€ pro Person |
Entsprechende Formulare: |
1 Antrag / Vollmacht für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses [22] |
Durchführung der standesamtlichen Eheschließung im Generalkonsulat
Für die Festlegung des Termins und der Uhrzeit der Durchführung der standesamtlichen Eheschließung legt nach Erhalt der vorgenannten Dokumente einer der Interessenten folgende Unterlagen vor:
1. Die Ehefähigkeitszeugnisse und die Geburtsbescheinigungen der Gemeinde aus Griechenland
2. Die Reisepässe oder die Personalausweise der Interessenten
3. Antrag
Kosten für Dienstleistung: | 100 € |
Wichtige Information: Als standesamtliche Eheschließung im Konsulat versteht sich diese zwischen zwei griechischen Staatsbürgern, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind (Die Eheschließung für deutsche Staatsbürger im Konsulat ist für die deutschen Behörden nichtig).
Wichtige Information: Am Tag der Eheschließung im Konsulat sind zwei Zeugen erforderlich (mit Reisepässen oder Personalausweisen) unabhängig vom Verwandtschaftgrad zum Brautpaar.