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Geburts und Taufmeldung
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Wichtige Information:
1. Wenn die Meldung bis zum 90. Tag nach dem Ereignis stattgefunden hat, dann wird kein Bußgeld erhoben.
2. Wenn sie nach dem 90. Tag bis zum 180. Tag erfolgt, dann wird ein Bußgeld von 5 Euro erhoben.
3. Wenn sie später als 180 Tage erfolgt, dann wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.
Letzte Aktualisierung Monday, 27 July 2015