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Geburts und Taufmeldung
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Für ein Kind, das außerhalb der Ehe geboren ist und sein Vater die Vaterschaft anerkannt hat:
Für die Meldung der Geburt eines Kindes werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Persönliches Erscheinen eines griechischen Elternteils
2. Die Reisepässe oder die Personalausweise der Eltern
3. Die Geburtsurkunde der deutschen Behörden. Die vorgenannte Urkunde muss mit der Apostille des Haager Übereinkommens (Legalisierungsstempel APOSTILLE ) versehen und durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden, wenn die Mutter keine Griechin ist. Falls die Mutter Griechin ist, ist kein Apostille Stempel erforderlich..
4. Die Vaterschaftsanerkennung der zuständigen deutschen Behörde mit der Zustimmungserklärung der Mutter. Die vorgenannten Urkunden müssen mit der Apostille des Haager Übereinkommens (Legalisierungsstempel APOSTILLE ) versehen und durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Das Generalkonsulat bescheinigt die Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers.
5. Wenn die Mutter ausländische Staatsbürgerin ist, dann ist eine Bescheinigung über den Familienstand oder eine Ledigkeitsbescheinigung von der zuständigen deutschen Behörde erforderlich. Die vorgenannten Dokumente müssen mit der Apostille des Haager Übereinkommens (Legalisierungsstempel APOSTILLE ) versehen und durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Das Generalkonsulat bescheinigt die Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers.
6. Familienstandsbescheinigung des griechischen Elternteils von der Gemeinde in Griechenland (wird vom Generalkonsulat von Amts wegen angefordert).
Kosten für Dienstleistung: | Für die Meldung 10 € - Für jede Abschrift 10 € - Für jede erforderliche Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers 30€ Für den Antrag zur Staatsangehörigkeitsbestimmung von nichtehelichen Kindern griechischer Väter und nicht griechischer Mütter 100 € |
Formulare: | Antrag für die von Amts wegen Anforderung einer Familienstandsbescheinigung [02] |
Letzte Aktualisierung Monday, 27 July 2015