Meldung der Eheschließung
Wichtige Information:
1. Wenn die Meldung innerhalb von 40 Tagen ab dem Tage der Eheschließung stattgefunden hat, dann wird kein Bußgeld erhoben.
2. Wenn sie nach dem 40. Tag bis zum 130. Tag erfolgt, dann wird ein Bußgeld von 5 Euro erhoben.
3. Wenn sie nach dem 130. Tag erfolgt, dann wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.
Für die Meldung der standesamtlichen Eheschließung zwischen Griechen oder einer Mischehe sind folgende Unterlagen erforderlich
1. Persönliches Erscheinen eines der Ehepartner (griechischer Staatsbürger)
2. Die Reisepässe oder Personalausweise der Ehegatten
3. Die Heiratsurkunde der deutschen Behörden (HEIRATSURKUNDE INTERNATIONAL) und eine Fotokopie des Auszugs aus dem Familienbuch.
4. Familienstandsbescheinigung der Interessenten von der Gemeinde in Griechenland (wird vom Generalkonsulat von Amts wegen angefordert).
Kosten für Dienstleistung: |
Für die Meldung 10 € - Für jede Abschrift 10 € |
Entsprechende Formulare: | Antrag für die von Amts wegen Anforderung einer Familienstandsbescheinigung [02] |
Für die Meldung der kirchlichen Eheschließung zwischen Griechen oder einer Mischehe sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Persönliches Erscheinen eines der Ehepartner (griechischer Staatsbürger)
2. Die Reisepässe oder Personalausweise der Ehegatten
3. Das Trauzeugnis der Kirche, in der das Sakrament der Eheschließung durchgeführt wurde.
4. Familienstandsbescheinigung der Interessenten von der Gemeinde in Griechenland (wird vom Generalkonsulat von Amts wegen angefordert).
Kosten für Dienstleistung: |
Für die Meldung 10 € - Für jede Abschrift 10 € |
Entsprechende Formulare: | Antrag für die von Amts wegen Anforderung einer Familienstandsbescheinigung [02] |