Beglaubigung eines privaten Autokaufvertrags vom privaten Verkäufer
Notwendige Voraussetzungen
1. Der Verkäufer muss das Auto für mindestens einen (1) Monat vor der Unterzeichnung des privatrechtlichen Vertrages in seinem Besitz gehabt haben.
2. Als Verkäufer ist die Person zu verstehen, deren Name im Fahrzeugbrief steht. Ein Dritter ( z.B. die Ehegattin des Besitzers ) kann nicht den Kaufvertrag unterzeichnen.
Wichtige Information: Wenn der Käufer das Auto vom Autohändler gekauft und von ihm eine Rechnung erhalten hat, ist eine Beglaubigung nicht mehr erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
1. a. Im Falle von Privatpersonen persönliches Erscheinen des Käufers und Verkäufers im Generalkonsulat.
b. Im Falle des Autohändlers können die Unterlagen von einem Dritten vorgelegt werden, der eine Vollmacht hat, die vom Autohändler oder dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben ist; die Vollmacht soll mit dem Stempel des Unternehmens versehen sein. Weiterhin soll er das Dokument, aus dem hervorgeht, dass er der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist sowie eine Bescheinigung der Echtheit der Unterschrift durch das Bürgerzentrum vorlegen und eine Bescheinigung von der IHK über das Bestehen des Unternehmens.
2. Original- Fahrzeugbrief
3. Original- Privater Autokaufvertrag, der sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben ist.
4. Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Verkäufers.
5. Personalausweis oder Reisepass des Käufers.
Kosten für Dienstleistung: | Kosten für die Beglaubigung 10 € |
Entsprechende Formulare: | Es gibt kein Formular |