Endgültige Abmeldung des Autos wegen Ausfuhr ins Ausland
Für die endgültige Abmeldung des Autos wegen Ausfuhr ins Ausland, wenn das Auto das deutsche amtliche Kennzeichen erhalten hat und ein deutscher Fahrzeugbrief sowie eine deutsche Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden sind, hat der Antragsteller folgende Möglichkeiten:
1. Er legt dem Generalkonsulat entweder das griechische amtliche Kennzeichen oder die Zulassungsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie) oder eine Bestätigung vor, dass die oben genannten Gegenstände von den deutschen Behörden eingezogen worden sind. Die Bestätigung muss ins Griechische durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Das Generalkonsulat bescheinigt die Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers. Er muss auch den Original-Fahrzeugbrief vorlegen. Das amtliche Kennzeichen und die Dokumente werden durch das Generalkonsulat den zuständigen griechischen Behörden zugesandt, die das Auto abmelden.
Kosten für Dienstleistung: | BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFT EINES ÜBERSETZERS 30 Euro |
Terminvereinbarung: | Ein Termin ist nicht erforderlich |
Entsprechende Formulare: | Es gibt kein Formular |
2. Er kommt zum Generalkonsulat, um eine Vollmacht an einen Dritten in Griechenland zu unterzeichnen, der in seinem Namen das amtliche Kennzeichen sowie die vorgenannten Dokumente übergeben wird und somit die Abmeldung des Autos erfolgen kann.
Kosten für Dienstleistung: | Beglaubigung der Unterschrift 10 Euro |
Terminvereinbarung: | Ein Termin ist nicht erforderlich |
Entsprechende Formulare: | Es gibt kein Formular |