Donnerstag, 21 November 2024
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Übersiedlung

Notwendige Voraussetzungen
1. Die Person, die das Recht auf Ausstellung einer Übersiedlungsbescheinigung hat, ist diejenige, die mindestens in den letzen zwei Jahren ihren beruflichen oder persönlichen Bezug in Deutschland hat.
2. Das Auto muss die Person in ihrem Besitz haben und in Deutschland mindestens sechs (6) Monate vor ihrer Abreise nach Griechenland gefahren haben.
3. Der Interessent kann die Unterlagen auch von Griechenland aus innerhalb einer bestimmten Frist zum Konsulat nach Deutschland senden:
A. Für Beschäftigte: bis zu zwei (2) Jahre nachdem sie Deutschland verlassen haben
B. Für Rentner: bis zu drei (3) Jahre nachdem sie Deutschland verlassen haben

Notwendige Unterlagen

1. Erweiterte Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde des Wohnsitzes der Familie und Abmeldungsbescheinigung von der deutschen Gemeinde. Wenn die Abmeldungbescheinigung nicht vorgelegt werden kann, wird dies auf der Übersiedlungsbescheinigung vermerkt.
2. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
3. Führerschein
4. Reisepässe oder Personalausweise der Familienangehörigen, die übersiedeln werden
5. Familienstandsbescheinigung von der griechischen Gemeinde (sie wird von Amts wegen angefordert)
6. Rentenversicherungsverlauf der LVA, aus dem ausführlich die Zeiträume mit Versicherungsdeckung hervorgehen.
Falls die letzten 6 Monate sich nicht von dem Verlauf ergeben, müssen entsprechende monatliche Lohnabrechnungen eingereicht werden.
7. Bescheinigung des deutschen Versicherungsträgers, z. B. AOK, aus der ausführlich die Versicherungszeiten hervorgehen
8. Strom, Telefon oder Mietrechnung für die letzten zwei Jahre vor der Ausstellung der Übersiedlungsbescheinigung
9. Für Freiberufler: Gewerbeanmeldung und  Gewerbeabmeldung
10. Für Ärzte: Bestätigung des Krankenhauses, in der die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Facharzttätigkeit bescheinigt werden.
11. Für Rentner: Bescheinigung, aus der das Datum des Rentenantritts hervorgeht.
12. Für Arbeitslose : Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld
13. Für Arbeitslose : Aussetzung UND Einstellung des Arbeitslosengeldes und
14. Für Nicht-Griechen: außer den o.a. Unterlagen, jede zusätzliche Unterlage aus der der Vorsatz zum ständigen Aufenthalt in Griechenland hervorgeht (z.B. unbefristeter Arbeitsvertrag, Aufenthaltserlaubnis usw.)

Wichtige Information:  Die oben genannten Nachweise des Wohnsitzes, Beschäftigung, Versicherung usw. betreffen beide Ehegatten. Wenn einer der Ehegatten in Deutschland bleibt, um später überzusiedeln, dann kann eine Übersiedlungsbescheinigung nicht geäußert werden.

Kosten für Dienstleistung: 120 €
Entsprechende Formulare: Übersiedlungserklärung [04]
Letzte Aktualisierung Tuesday, 15 June 2021