Verfahren zur Änderung des Steuerwohnsitzes - Unterlagen
Gem. des Rundschreibens ΠΟΛ.1058/18.03.2015 des griechischen Finanzministeriums, natürliche Personen, die wünschen ihren Steuerwohnsitz ins Ausland zu übertragen, müssen eine der folgenden Unterlagen dem zuständigen Finanzamt vorlegen:
a) Bescheinigung über den Steuerwohnsitz des zuständigen Finanzamtes des Staates, in dem sie ihren Steuerwohnsitz angeben.
b) Antrag zur Anwendung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Griechenland und Deutschland (Formular in griechischer und englischer Sprache). Der Legalisierungstempel Apostille des Haager Übereinkommens ist erforderlich.
c) Kopie des Steuerbescheides der Einkommenssteuererklärung in Deutschland
d) Wenn kein Steuerbescheid vorliegt, eine Kopie der Einkommenssteuererklärung in Deutschland.
Falls die Vorlage einer der o.a. Unterlagen nicht möglich ist, ist eine Bescheinigung des Konsulats, aus der die starke Bindung (Lebensmittelpunkt) der natürlichen Person zum anderen Land hervorgeht, erforderlich.
Die oben genannten Unterlagen müssen mit dem Legalisierungstempel Apostille des Haager Übereinkommens von der Bezirksregierung versehen werden und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Kosten für Dienstleistung: | Je Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers kostet 30Euro Die Bescheinigung über den Steuerwohnsitz kostet 50Euro |
Entsprechende Formulare: |
Formular für die Vermeidung der Doppelbesteuerung [25] |