Samstag, 21 Dezember 2024
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Vorläufiges Reisedokument

1. Diebstahl - Verlust des Reisepasses

Wenn der Inhaber des Reisepasses ihn verloren hat oder er ihm gestohlen worden ist, muss er umgehend eine Erklärung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgeben, indem er eine entsprechende polizeiliche Bestätigung bekommt, die er dem Generalkonsulat vorlegt und zusätzlich eine eidesstaatliche Erklärung gemäß dem Artikel 8 des Gesetzes 1599/1986 über den Ort, den Zeitpunkt und die Umstände des Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses ablegt. Dies ist auch im Fall des Findens des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Polizeidienststellen im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Stuttgart keine Verlustmeldungen annehmen. Die Bürger erscheinen also unmittelbar im Generalkonsulat von Stuttgart.

Das Generalkonsulat führt eine Prüfung über die Umstände des Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses, die zuletzt bis zu drei (3) Monaten ab dem Datum der Erklärung dauern wird. Während dieser Zeit ist es nicht möglich, einen neuen Pass auszustellen. Wenn eine erneute Erklärung durch die gleiche Person für den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses innerhalb von fünf Jahren abgegeben wird, kann die Untersuchung bis zu einem (1) Jahr dauern, abhängig von der Schwere des Falles. Während der Untersuchung für die Festlegung der Umstände des Diebstahls oder Verlustes wird dem Antragsteller kein neuer Reisepass ausgestellt.

2. Vorläufiges Reisedokument

Wird nur zur Rückkehr nach Griechenland und falls Reisedokumente verloren oder gestohlen worden sind, erteilt oder in besonderen Fällen von höherer Gewalt.

Erforderliche Unterlagen :
1. Antrag
2. Zwei Fotos
3. Personalausweis oder Bescheinigung über die Eintragung im Gemeinderegister.
Falls kein Personalausweis vorliegt, muss der Antragsteller in Begleitung von einem Zeugen (volljährig, Inhaber eines gültigen Reisepasses/Personalausweises) erscheinen, der die Richtigkeit der Personalien erklärt.

Wenn das Notreisedokument aufgrund des Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses beantragt wird, dann müssen zusätzlich folgende Dokumente vorgelegt werden:
4. Bestätigung der nächsten Polizeibehörde, dass eine Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei der hiesigen Polizeidienststelle abgegeben worden ist.
5. Eidesstattliche Erklärung  des Artikels. 8 des Gesetzes.1599/1986 über den Ort, den Zeitpunkt und die Umstände des Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses.

Kosten für Dienstleistung: Kostenlos
Entsprechende Formulare: Antrag für die von Amts wegen Anforderung einer Geburtsbescheinigung[02]