Donnerstag, 21 November 2024
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Erteilung einer Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Ausland - Dauerhafte Zurückstellung von der Ableistung des Wehrdienstes

Recht auf die Erteilung einer Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Ausland haben:

A. Die Interessenten, die in Deutschland geboren sind und in Deutschland seit ihrer Geburt ununterbrochen leben.

B. Die Interessenten, die sich niedergelassen haben und mindestens die letzten 11 Jahre wohnhaft sind:
- In einem Land im Ausland (Deutschland)
- In den mehreren Ländern im Ausland, zuletzt in Deutschland

C. Alle Interessenten, die mindestens die letzten sieben Jahre in Deutschland arbeiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Assistenzärzte, weil die Erlangung des Facharzttitels nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt wird.

D. Die Interessenten, die außerhalb der griechischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Dienstleistungskosten:
50 Euro
Entsprechende Formulare: Dieses Kapitel enthält allgemeine Informationen. Die entsprechenden Formulare befinden sich in den folgenden Kapiteln..

Es folgt die Auflistung der Fälle für die Erteilung einer Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Ausland. Die entsprechenden Anweisungen für Ihren Fall sind auf der Website des Generalkonsulats www.mfa.gr/duesseldorf verfügbar.



Letzte Aktualisierung Wednesday, 22 November 2017