Donnerstag, 21 November 2024
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Erteilung einer Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Ausland - Dauerhafte Zurückstellung von der Ableistung des Wehrdienstes



Niederlassung in mehreren Ländern, in denen Deutschland das letzte Land sein muss

Erforderliche Unterlagen (ohne Übersetzung):

1. Bescheinigung des zuständigen griechischen Konsulats der vorigen Länder, in denen sich die Familie aufhielt, über den Zeitraum des Aufenthalts, Arbeitstätigkeit der Eltern, sowie über den Zeitraum der Ausbildung des Wehrpflichtigen.

2. Familienmeldebescheinigung aus der Gemeinde wo sich der Wohnsitz der Familie befindet.

3. Bescheinigung der LVA über den Rentenversicherungsverlauf der Eltern aus der hervorgeht, das die Eltern seit der Geburt bis zur Volljährigkeit arbeitstätig waren. Der Rentenausweis ist dafür ungeeignet, da sich daraus nur die Rentennummer ergibt.

4. Bescheinigung von der Krankenkasse (z.B. AOK) aus der hervorgeht, das der nicht arbeitstätige Elternteil seit der Geburt bis zur Volljährigkeit des Wehrpflichtigen als Ehegatte mitversichert war.

5. Für die Eltern die einen freien Beruf ausüben: Gewerbeanmeldung aus der Zeit der Geburt oder früher.

6. Für die Eltern die einen freien Beruf ausüben: Bescheinigung von der Gemeinde, dass das Unternehmen bis zur Volljährigkeit des Wehrpflichtigen weiterbestand.

7. Für die Eltern, die geschieden sind: Amtsgerichtentscheidung aus der hervorgeht, welcher Elternteil das Sorgerecht hat. Ab dem Datum der Übernahme des Sorgerechts, sind nur vom Elternteil der dieses hat alle Bescheinigungen über Arbeit und Versicherung notwendig.

8. Alle Schulzeugnisse des Wehrpflichtigen von der 1. Klasse bis in die letzte in zeitlicher Reihenfolge. Im Falle, dass einige Zeugnisse nicht vorliegen, sind entsprechende Bescheinigungen der Schule über den Besuch dieser einzuholen.

9. Dokumente aus denen hervorgeht, dass der Wehrpflichtige nach Beenden der Schulzeit, immer noch für mindestens 6 Monate jährlich in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Diese Dokumente können folgende sein:
a. Studienbescheinigung
b. Ausbildungsbescheinigung
c. Berufsausbildungsbescheinigung
d. Bescheinigung der LVA über den Rentenversicherungsverlauf
e. Bescheinigung vom Arbeitgeber über das Datum der Einstellung und über das heutige Arbeitsverhältnis
f. Studienbescheinigung einer griechischen Hochschule oder Fachhochschule aus der sich das Datum der Einschreibung ergibt sowie auch die Eigenschaft des Studenten bis zum Datum der Ausstellung der Bescheinigung über den ständigen Aufenthalt. Der Wehrpflichtige muss bereits vor der Einschreibung seinen ständigen Wohnsitz im Ausland haben. (mindestens 11 Jahre).

10. Geburtsurkunde des Wehrpflichtigen aus dem sich der Eintrag ins Männerverzeichnis ergibt oder die Familienstandsbescheinigung aus der zuständigen Gemeinde in Griechenland.

Dienstleistungskosten:
50 Εuro
Entsprechende Formulare: 1. Antrag auf Anforderung von Amts wegen der Geburtsbescheinigung [02]
2. Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Wehrdienstsachen [27]



Letzte Aktualisierung Wednesday, 22 November 2017