Zurückstellung von der Ableistung des Wehrdienstes wegen des Studiums
Es sind folgende Unterlagen erforderlich
1. Bescheinigung der Bildungseinrichtung, die Folgendes enthält:
a. Datum der Immatrikulation
b. Studiensemester
c. Studiendauer in Semestern
d. Art des Studiums
e. Datum der Beendigung des Studiums
Das obige Dokument muss mit dem Legalisierungsstempel Apostille des Haager Übereinkommens von der Bezirksregierung versehen werden.
2. Griechische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (auch die APOSTILLE). Die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers muss im Generalkonsulat bescheinigt werden "für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 30,00 EURO erhoben".
3. Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der Bildungseinrichtung mit den griechischen Bildungseinrichtungen von der zuständigen Erziehungsabteilung des Konsulats
Wichtige Information: Es wird keine Zurückstellung von der Ableistung des Wehrdienstes wegen des Studiums an Studenten erteilt, die an Vorbereitungskursen (z.B. Erlernen der deutschen Sprache) teilnehmen.
Dienstleistungskosten: |
Kostenlos |
Entsprechende Formulare: | Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Wehrdienstsachen [27] |