Zusendung - Vorlage des Erfassungsblattes
Vom 1. Januar bis zum 31. März eines Jahres, in dem ein Wehrpflichtiger 17 Jahre alt wird, muss er der entsprechenden Militärbehörde das Erfassungsblatt zusenden.
Beispiele:
Wer im Jahr 1997 geboren ist, sollte das Erfassungsblatt vom 1. Januar bis zum 31. März 2015 abgeben.
Wer im Jahr 1998 geboren ist, sollte das Erfassungsblatt vom 1. Januar bis zum 31. März 2016 abgeben.
Das Erfassungsblatt, nachdem es ausgefüllt ist, kann dem Konsulat vorgelegt oder direkt der Militärbehörde zusammen mit einer Fotokopie des griechischen Reisepasses oder des griechischen Personalausweises des Wehrpflichtigen zugesandt werden. Wenn der Wehrpflichtige nicht im Besitz eines griechischen Reisepasses oder griechischen Personalausweises ist, muss er zusammen mit dem Erfassungsblatt auch seine Geburtsbescheinigung aus der griechischen Gemeinde, in der er eingetragen ist, senden.
Kosten für Dienstleistung: | Kostenlos |
Terminvereinbarung: | Ein Termin ist nicht erforderlich. Der Bürger kann zum Konsulat kommen und das Erfassungsblatt vorlegen |
Entsprechende Formulare: | 1. Muster des Erfassungsblattes und die entsprechenden Hinweise zum Ausfüllen [28] 2. Antrag auf Anforderung von Amts wegen der Geburtsbescheinigung (falls kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden) [02] |