Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm - Richtlinie zur Förderung der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland
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Durch die Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben in den nächsten drei Jahren – beide Länder investieren jeweils bis zu neun Mio. Euro – sollen vorhandene Potentiale für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit genutzt werden. Pro Projekt und pro Land wird die Fördersumme bis zu 350.000 Euro betragen.
Gefördert werden Verbundprojekte im Bereich der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation in den folgenden Themenfeldern:
- Gesundheit
- Bio-Ökonomie
- Energie
- Kultur-Tourismus-Kultur/Innovation und Soziale Herausforderungen (insbesondere Digitale Dokumentation von kulturellem Erbe)
- Materialforschung für die Nanotechnologie
- Optische Technologien
Bis spätestens zum 15. Februar 2017 können Projektskizzen eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm, zum Antragsverfahren und zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.