Maßnahmen für die Beschränkung der Ausbreitung des COVID-19 Virus
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Aug Grund der Erhöhung der COVID-19 Fahlzahlen, möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Der Zutritt in den Räumlichkeiten der Griechischen Konsularischen Vertretungen in Deutschland ist den Bürgern:innen, ab den sechsten (6) Jahresalter, nur mit Maske und nach folgenden Nachweisungen erlaubt:
a. Bescheinigung über eine vollständige Impfung, mindestens 14 Tage vor dem Zutritt abgeschlossen, oder
b. Genesennachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die maximal 180 Tage zurückliegt, oder
c. Bescheinigung über einen negativen COVID 19 PCR-Test, der beim Zutritt nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder über einen negativen Schnelltest, der beim Zutritt nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit für die Beschränkung der Ausbreitung des COVID-19 Virus.