Mitteilung des griechischen Außenministeriums hinsichtlich der türkischen Deklaration eines neuen illegalen Such- und Rettungsdienstgebietes
Das türkische Zuständigkeitsgebiet für Such- und Rettungsdienste auf See, welches eigenmächtig mit dem neuen türkischen Gesetz bestimmt worden ist, so wie im Übrigen auch jenes, das mit dem türkischen Gesetz von 1988 bestimmt worden war, ist illegal insofern, als dass es Gebiete überschneidet, die unter griechischer Souveränität und Zuständigkeit stehen; folglich generiert es keine legale Resultate. Darüber hinaus stützt es sich nicht auf Funktionskriterien und dient nicht dem Ziel der Absicherung menschlichen Lebens.
Das griechische Zuständigkeitsgebiet, welches in den 1950er Jahren durch regionale Abkommen zur Flugnavigation des ICAO bestimmt und seit 1975 offiziell bei der zuständigen Internationalen Maritimen Organisation (IMO) erklärt worden war, stimmt mit dem Fluginformationsgebiet Athen (Athinai FIR) überein und entspricht den Empfehlungen der IMO und der ICAO, wie sie im IAMSAR Manual, dem Internationalen Aeronautischen und Maritimen Such- und Rettungshandbuch, enthalten sind. Es wird betont, dass Griechenland auch in der Praxis, durch das zuständige griechische Einheitliche Rettungs- und Such-Koordinationszentrum (Joint Rescue Coordination Center – JRCC) in Piräus, effektiv alle Such- und Rettungsaktionen in seinem Zuständigkeitsgebiet koordiniert und damit bei Bedarf allen gefährdeten Flugzeugen und Schiffen seine Dienste zur Verfügung stellt.
Es ist offensichtlich klar, dass die Türkei mit dieser letzten, eindeutig politisch motivierten, Aktion nicht zögert, Verwirrung zu stiften, und dabei menschliches Leben zu gefährden. Diese Aktion ist der langen Liste türkischer Eigenmächtigkeiten und illegaler Anspruchserhebungen in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer hinzuzufügen, welche im Übrigen die beispiellose Eskalation der letzten Zeit verursacht. Die türkischen Aktivitäten werden erneut mit der internationalen Rechtmäßigkeit kollidieren, mit der sich die Türkei letztlich irgendwann einmal abfinden muss.
18. Oktober 2020