A U S S C H R E I B U N G - Persönlichen Assistent-in/en
Die Botschaft der Hellenischen Republik in Berlin schreibt eine (1) volle Stelle für zwei (2) Jahre mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag wie folgt aus:
die Stelle de-r/-s Persönlichen Assistent-in/en mit einem Bruttogehalt in Höhe von 2.650.- € mtl.
Erforderliche Fähigkeiten/Nachweise:
1. Mindestalter: das vollendete 27. Lebensjahr.
2. Deutsche oder die griechische Staatsangehörigkeit mit festem Wohnsitz in Berlin. Andere Staatsangehörigkeiten kommen evtl. ebenfalls in Frage, falls sich der feste Wohnsitz in Berlin befindet und eine Arbeitserlaubnis vorliegt.
3. Perfekte Kenntnis der griechischen,der deutschen und der englischen Sprache. Ausreichende Kenntnisse in anderen Sprachen werden als zusätzliche Fähigkeit gewertet.
4. Vorkenntnisse oder Arbeitserfahrung aus entsprechender Arbeitsstelle mit ähnlicher Verantwortung. Unter anderem werden alle Sekretariatspflichten erwartet: Verwaltung des Terminkalenders der/des Botschafter-in/-s, ein- und ausgehende Korrespondenz, Planung und Durchführung von Konferenzen, Delegationsbesuchen u.ä. inklusive der hierfür notwendigen Arbeitsunterlagen, Kontakt und Kommunikation mit Behörden und Ämtern, sowohl in Deutschland und in Griechenland als auch international. Exzellentes Zeitmanagement. Unterstützung bei der internen Verwaltung der Botschaft und der elektronischen Korrespondenz sowie bei der Personalverwaltung. Koordination aller Abläufe mit den einzelnen Botschaftsabteilungen und dem Außenministerium in Athen.
5. Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss sekundärer Schulbildung. Höherrangige (Studien-)Abschlüsse werden äußerst positiv gewertet.
6. Sehr gute Computer- bzw. Kenntnisse der üblichen Textverarbeitungs-programme und Geläufigkeit in der Nutzung sozialer Medien.
7. Engagement, Diskretion, Organisations- und Kommunikationsvermögen, Fleiß und Teamgeist.
8. Männliche Bewerber sollten ihre militärischen Verpflichtungen erfüllt haben.
9. Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag.
Der/Die Angestellte unterliegt, im Falle der griechischen Staatsangehörigkeit, hinsichtlich der Sozialversicherungen der griechischen Gesetzgebung. Der Versicherungsstatus deutscher Staatsangehöriger unterliegt der Gesetzgebung vor Ort. Die Arbeitgeberab-gaben belasten, in jedem Fall, die griechische Öffentliche Hand.
Interessierte Bewerber werden gebeten, der Botschaft ein Schreiben mit ihrer Interessensbekundung, einem Lebenslauf, sowie eine Eidesstattliche Versicherung über ihre Verpflichtung, bei Anfrage entsprechende Nachweise und Zeugnisse vorzulegen, zukommen zu lassen.
Die Bewerbung sollte, mit den angehängten Unterlagen, die ihrer Meinung nach ihre Befähigung zur Erfüllung der oben genannten Stelle spricht,
per E-Mail (Betr.: „Ausschreibung der Stelle de-r/-s Persönlichen Assistent-in/-en“) an die Adresse
bis Montag, 18.01.2021, 17:00 Uhr, gesandt werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Botschaft vorbehält, die allgemein gültige Informatikregel anzuwenden, automatisch alle Nachrichten abzuweisen, die einen größeren Umfang als 1 MB beinhalten.
Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllen und in die Vorauswahl kommen, werden zum Interview eingeladen. Die Sprachkenntnisse und der Umgang mit Computern wird anhand der vorgelegten Bestätigungen oder nach dem mündlichen Interview in praktischer Anwendung, schriftlich oder mündlich, bewertet.