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Aktuell geltende Corona- Regeln in Österreich
Um der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, gelten ab Montag, 27. Juli 2020 in Österreich neue Einreisebeschränkungen.
Griechische Staatsbürgerinnen und -bürger sowie griechische Staatsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich dürfen nach Österreich ohne coronabedingte Einschränkungen einreisen, wenn die jeweilige Person aus Staaten mit stabiler Covid-19-Situation (Anlage 1) einreist und sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in einem dieser Staaten aufgehalten hat.
Wenn griechische Staatsbürgerinnen und -bürger direkt aus einem Risikogebiet einreist, das aktuell keine stabile Covid-19-Situation hat (Anlage 2), muss ein Gesundheitszeugnis mit sich geführt und bei der Kontrolle vorgewiesen werden. Dieser durch das Gesundheitszeugnis bestätigte negative PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Kann ein derartiges Zeugnis nicht vorgewiesen werden, muss eine 10-tägige Quarantäne angetreten werden. Der PCR-Test muss dann innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten in Österreich durchgeführt und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne angetreten werden.
Wenn sich die Person in einem anderen als in den Anlagen 1 oder 2 aufgelisteten Staat aufgehalten hat und von dort direkt nach Österreich einreist, muss ebenfalls ein Gesundheitszeugnis mit höchstens 72 Stunden altem negativen PCR-Test vorgewiesen oder eine 10-tägige Quarantäne angetreten werden. Eine "Freitestung" ist möglich.
Ebenso ist die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp weiterhin uneingeschränkt möglich.
Bei Fragen wird empfohlen, sich an den Bürgerservice des österreichischen Gesundheitsministeriums unter der Nummer 0800201611 (E-mail: ) oder an die österreichische Botschaft in Athen (https://www.bmeia.gv.at/oeb-athen/ <https://www.bmeia.gv.at/oeb-athen/> ) zu wenden.
Anlage 1: https://bmi.gv.at/bmi_documents/2523.pdf
Anlage 2: https://bmi.gv.at/bmi_documents/2524.pdf
Wichtige Informationen zum Mund- Nasen- Schutz:
Beim Betreten öffentlicher Orte ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. MNS ist derzeit in folgenden Bereichen zu tragen:
· In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
· In Apotheken, Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
· Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
· In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
· In Bankfilialen und Postfilialen
· Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalte werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
· Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
Abweichend von den bundeseinheitlichen Regelungen zum Tragen eines MNS gibt es lokale Zusatzregelungen. Für genauere Informationen bitten wir Sie, sich an das jeweilige Bundesland zu wenden.