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Aktuelle Einreiseverordnung für Österreich
Ab dem 19. Mai entfällt dieQuarantänepflicht bei Einreise aus Griechenland sowie aus den folgenden Ländern: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Zypern.
Für Reisende aus den obengenannten Ländern ist bei Einreise:
i. der Nachweis einer Testung (negativer PCR Test, der nicht älter als 72 Stunden oder negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist), einer Impfung oder einer Genesung nötig und
ii. eine Registrierung mittels „Pre- Travel Clearance Formular“ erforderlich. Kann kein negativer Test bei Einreise vorgewiesen werden, ist binnen 24 Stunden ein PCR- oder Antigen-Test nachzuholen.
Weitergehende Informationen dazu finden sich auf der Webseite des österreichischen Außenministeriums ( bmeia.gv.at ).