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Aktuelle Maßnahmen der österreichischen Regierung zur Eindämmung des Covid-19
Nach den Maßnahmen der österreichischen Regierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus ist ab Montag, dem 16. März, landesweit der Kundenverkehr in Geschäftslokalen im Handels- und Dienstleistungsbereich und in Gastgewerben eingestellt. Geschlossen bleiben ebenfalls Sport- und Spielplätze sowie Bildungseinrichtungen aller Ebenen (Kindergärten, Schulen und Universitäten). Von den Einschränkungen des Kundenverkehrs im Handels- und Dienstleistungsbereich sind Handels- und Dienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit ausgenommen. Die Ausnahmen umfassen insbesondere die Bereiche: Lebensmittelhandel, Banken, Apotheken, Reinigung, Tankstellen, Verkauf von Tierfutter, Lieferdienste. Der öffentliche Verkehr bleibt aufrecht.
Die österreichische Regierung appelliert eindringlich an alle in Österreich wohnhafte Bürger, möglichst Zuhause zu bleiben. Die Bevölkerung soll alle Wege vermeiden, sofern sie a) nicht der Berufsarbeit dienen, b) nicht dazu dienen, dringende Besorgungen zu erledigen (z.B. Lebensmitteleinkauf, Apotheke) oder c) nicht dazu dienen, anderen Menschen zu helfen. An keinem Ort sollen mehr als fünf Menschen auf einmal aufeinandertreffen.
Der folgende Link des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz enthält die obengenannten Bestimmungen:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html