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Auskunft und Informationen zur Einreise nach Österreich ab dem 15. Januar 2021
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten in Österreich Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Ab 15. Jänner 2021, 00:00 Uhr, sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und Vatikan von der Reisewarnung ausgenommen. Von nicht allen notwendigen Reisen auch in diese Staaten wird aber weiter dringend abgeraten.
Ab 15. Jänner 2021, 00:00 Uhr, ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance- PTC). Das elektronische PTC-Registrierungsformular finden Sie hier auf Deutsch und hier auf Englisch. Bei der Online-Anmeldung sind Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie jene Länder anzugeben, in denen man sich in den zehn Tagen vor der Reise aufgehalten hat.
Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen u.a. für Pendler (zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken) und Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen.
Personen, die sich in Regionen aufhalten, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich weiterhin sofort eine zehntägige (Heim-) Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise möglich. Von der Quarantäneverpflichtung, nicht aber von der Registrierungspflicht ausgenommen sind lediglich Einreisende aus den 10 oben genannten Ländern.
Ausgenommen von der Quarantäne sind weiterhin u.a. Einreisen aus beruflichen Gründen, Personen, die auf der Durchreise sind sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests ohne Verpflichtung zur Quarantäne einreisen. Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.