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Coronavirus - Informationen über aktuelle Maßnahmen
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan und bis 9. Februar 2021 auch noch Japan. Von allen nicht notwendigen Reisen - auch in diese Staaten - wird aber weiter abgeraten.
Ab dem 10. Februar benötigen alle Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen. Wie bisher muss nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige (Heim-) Quarantäne angetreten werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.
Auch für Pendler (Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen bzw. zu Ausbildungszwecken einreisen) sieht die novellierte Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Verschärfungen vor, nämlich eine wöchentliche Test- und Registrierungspflicht. Pendler müssen daher bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage ist.
Weiterhin ist die verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) vor der Einreise nach Österreich zu beachten.
Ausnahmen von der Test-, Quarantäne- und Registrierungspflicht bestehen für Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen.
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Quarantäne sind Einreisen aus beruflichen Gründen, Pendler sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese Gruppen dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests einreisen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein (7 Tage bei Pendlern).
Handel und körpernahe Dienstleistungen
Ab dem 8. Februar kann der Handel wieder weitgehend öffnen, allerdings mit strikten Auflagen, was das Tragen von FFP2-Masken angeht; pro Kunde gilt außerdem eine 20-m² -Regel. Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure oder Kosmetikstudios) können zur Gänze wieder öffnen, allerdings ist dafür ein negativer Test notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und der am Eingang vorgezeigt werden muss.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 und 06.00 Uhr bleibt aufrecht. Untertags dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen – höchstens 4 Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern.