Freitag, 22 November 2024

Covid19- Aktuelles- Maßnahmen

Friday, 20 March 2020

I. Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden mit Wirkung ab 20. März und vorläufig gültig bis 10. April folgende Maßnahmen für alle Personen angeordnet, die auf dem Luftweg nach Österreich einreisen:

·        Österreichische Staatsbürger und Fremde mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Österreich sind nach Einreise verpflichtet, eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. Diese Bestimmungen kommen auch für Personen zur Anwendungen, denen seitens des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten eine Legitimationskarte ausgestellt wurde.

·        Drittstaatenangehörigen (Fremde, die nicht EWR-Bürger oder Schweizer sind) ist die Einreise untersagt. Ausnahmen davon bestehen für Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere, Personen die im Güterverkehr tätig sind, sowie Personal von fremden Missionen und internationalen Organisationen, die nicht in Österreich registriert sind, samt deren Familienangehörigen.

·        Drittstaatenangehörige, denen die Einreise unter einer Ausnahmebestimmung ermöglicht ist, sowie EWR-Bürger und Schweizer müssen ein Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test in deutscher oder englischer Sprache mit sich führen, das nicht älter als 4 Tage ist. Sollte ein solches Zeugnis nicht vorliegen, haben sich diese Personen für einen Zeitraum von 14 Tagen in eine geeignete Unterkunft (bspw. Wohnsitz oder Hotel) in Quarantäne zu begeben, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist.


II.              Die bisher für die Einreise aus Italien, Liechtenstein und der Schweiz anwendbaren Maßnahmen werden auch- mit Wirkung ab 20. März und vorläufig gültig bis 3. April- für die Einreise aus Deutschland, Slowenien und Ungarn in Kraft gesetzt. Alle Personen, die aus diesen Ländern einreisen müssen bei der Einreise nach Österreich ein Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test in deutscher, englischer, italienischer oder französischer Sprache mit sich führen müssen, das nicht älter als 4 Tage alt sein darf. Österreichischen Staatsbürgern und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich wird jedenfalls die Einreise erlaubt, wobei sich diese zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten müssen. Ausnahmen bestehen für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, den Güterverkehr und gewerblichen Verkehr, den Pendler-Berufsverkehr und Einsatzkräfte.



III.            Es sei daran erinnert, dass in Tirol alle 279 Tiroler Gemeinden unter Quarantäne stehen. In Vorarlberg ist die gesamte Arlberg-Region (mit Lech, Warth, Schröcken, dem Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle) und in Kärnten die Gemeinde Heiligenblut betroffen. Im Bundesland Salzburg wurden wegen des Coronavirus zwei ganze Täler und die Gemeinde Flachau unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind das Gasteinertal (mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein) sowie das Großarltal (mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag).



IV.            Die Griechische Botschaft in Wien empfiehlt allen in Griechenland wohnhaften griechischen Bürgern, die sich zur Ζeit in Österreich aufhalten und nach Griechenland zurückkehren möchten, dies unmittelbar zu tun, indem sie die noch verfügbaren Flugverbindungen nutzen.