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Österreichs Fahrplan aus der Corona- Krise/ Maßnahmen ab 01.05.2020

Thursday, 30 April 2020

Ab 1. Mai gelten in Österreich die Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, soll weiterhin eingehalten werden- und zwar dort, wo das möglich ist-, also auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn das aus Platzmangel nicht möglich ist, wird es keine Konsequenzen haben. Die neue Regelung gilt vorerst bis 30. Juni und wird bis dahin laufend evaluiert. Demnach sind auch wieder kleinere Veranstaltungen und Versammlungen für maximal zehn Personen wieder erlaubt. Auch hier muss die physische Distanz eingehalten werden. An Begräbnissen dürfen wieder bis zu 30 Personen teilnehmen. Die Bestimmungen zum Tragen von Schutzmasken in geschlossenen Räumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleiben aufrecht.

Ab 2. Mai dürfen alle Geschäfte - inklusive Möbelhandel und Shoppingcenter -wieder öffnen. Für jeden Kunden müssen 10 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Für Verkäufer und Kunden gilt in allen Geschäften eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Der Ein-Meter-Abstand muss eingehalten und Hygienemaßnahmen -Desinfektionsmittel -müssen ebenfalls sichergestellt werden.

Ab 15. Mai dürfen Restaurants und Cafés wieder von 6 bis 23 Uhr aufsperren. Die Gäste der Lokale müssen sitzen. Die Besucher sollen vorab reservieren. Das vorherige Reservieren ist aber keine Pflicht, sondern eine Empfehlung, um Warteschlangen zu vermeiden. Pro Tisch dürfen vier Erwachsene und zusätzlich minderjährige Kinder Platz nehmen, zwischen den Tischen muss ein Meter Mindestabstand eingehalten werden. Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, für die Gäste am Tisch besteht jedoch keine Maskenpflicht – vorgesehen ist sie beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei Toilettenbesuchen. Diese Regeln gelten für die gesamte Gastronomie, also auch für Bars und Nachtlokale, sofern ausreichend Sitzplätze vorhanden sind und der Mindestabstand zwischen den Personengruppen (max. vier Erwachsene pro Tisch) eingehalten werden kann.

Ebenfalls ab 15. Mai dürfen in Österreich wieder Gottesdienste unter strengen Auflagen abgehalten werden.

Ab 29. Mai dürfen Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe wieder für private Nächtigungen öffnen. Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai auch wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Die genauen Rahmenbedingungen werden derzeit erarbeitet. Schwimmbäder, Freibäder und Freizeitanlagen werden auch am 29. Mai wieder aufsperren. Eine Reihe von Maßnahmen soll ermöglichen, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Alle Maßnahmen gelten vorläufig bis Ende Juni.