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Schrittweise und kontrollierte Lockerung der Einschränkungen durch die Covid19 Maßnahmen ab 14.04.2020
Ab 14.04.2020 dürfen in Österreich Geschäftslokale mit maximal 400 Quadratmetern, die dem Verkauf, der Herstellung, der Reparatur oder der Bearbeitung von Waren dienen, unter den folgenden Bedingungen wieder aufmachen:
-Nur 1 Kunde pro 20 m²
-Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
-Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
-Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
Bau- und Gartenmärkte können ebenfalls bereits ab 14.04.2020 aufmachen, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche- die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich. Bei Einkaufszentren gelten die 400 Quadratmeter für die gesamte Fläche des Einkaufszentrums. Die Öffnungszeiten bleiben für alle mit 07.40 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt.
Die Bundesgärten sind ab 14.04.2020 wieder geöffnet, die Polizei wird den Einlass kontrollieren.
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April aufrecht. Neben Besorgungen des täglichen Bedarfs ist es nun auch gestattet, in den geöffneten Geschäften einzukaufen.
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab 14.04.2020 ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend, außer bei Kindern unter sechs Jahren. Alternativ kann auch ein Schal oder eine andere Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion über Mund und Nase gezogen werden. Zudem ist auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen einzuhalten.