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Bestätigung über einen ständigen Wohnsitz zur Vorlage bei den zuständigen Militärbehörden
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN ZUM ANTRAG AUF BESTÄTIGUNG ÜBER EINEN STÄNDIGEN WOHNSITZ IM AUSLAND ZUR VORLAGE BEI DEN ZUSTÄNDIGEN MILITÄRBEHÖRDEN
Als Griechen mit festem Wohnsitz im Ausland gelten auf Grundlage des Art. 25 des Gesetzes 3421 (Amtsblatt A 302/13.12.2005) über „Militärangelegenheiten von Griechen und andere Vorschriften“ alle, die:
a) einen festen Hauptwohnsitz im Ausland für mindestens 11 aufeinanderfolgende Jahre haben, in einem oder mehreren Ländern.
b) für mindestens 7 Jahre im Ausland arbeiten und leben, in einem oder in mehreren Ländern.
ERSTER FALL: GRIECHISCHER STAATSANGHÖRIGER, DER SICH VOR VOLLENDUNG SEINER VOLLJÄHRIGKEIT IN ÖSTERREICH WOHNT UND IN DEN LETZTEN 11 JAHREN IN OSTERREICH ODER IN EINEM ANDEREN LAND AUSSERHALB GRIECHENLANDS WOHNHAFT WAR.
1. Geburtsurkunde, ausgestellt von der Gemeinde Griechenlands, in deren Einwohnermelderegister der Antragsteller aufgeführt wird.
2. Ausführliche Studienbescheinigungen, ausgestellt von den Bildungseinrichtungen jeder Stufe und für jedes Schul- oder Studienjahr. Wenn der Antragsteller immer noch die Schule oder die Universität besucht, ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
3. Versicherungsdatenauszug für beide Eltern, oder für den Inhaber der elterlichen Sorge. Der Versicherungsdatenauszug muss alle Jahre bis zur Vollendung der Volljährigkeit des Antragstellers umfassen.
4. Rückwirkende Meldebescheinigung vom Melderegister des zuständigen Bezirksamts, sowohl für den Antragsteller, als auch für die Eltern.
5. Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der Eltern.
6. Sonstige Unterlagen oder Bescheinigungen, die die Eigenschaft des ständigen Einwohners im Ausland nachweisen können, wie Hauskauf-, Kredit- und Versicherungsverträge, Kopien jeglicher Rechnungen (für Strom, Telefon u.s.w.).
ZWEITER FALL: GRIECHISCHER STAATSANGHÖRIGER, DER SICH NACH VOLLENDUNG SEINER VOLLJÄHRIGKEIT IN ÖSTERREICH WOHNT UND IN DEN LETZTEN 11 JAHREN IN ÖSTERREICH ODER IN EINEM ANDEREN LAND AUSSERHALB GRIECHENLANDS WOHNT
1. Geburtsurkunde, ausgestellt von der Gemeinde Griechenlands, in deren Einwohnermelderegister der Antragsteller aufgeführt wird.
2. Rückwirkende Meldebescheinigung vom Melderegister des zuständigen Bezirksamts.
3. Personalausweis oder Reisepass.
4. Versicherungsdatenauszug
5. Universitätsdiplom sowie ausführliche Studienbescheinigung mit Angabe der Abschlussprüfungen.
6. Sonstige Unterlagen oder Bescheinigungen, die die Eigenschaft des ständigen Einwohners im Ausland nachweisen können, wie Hauskauf-, Kredit- und Versicherungsverträge, Kopien jeglicher Rechnungen (für Strom, Telefon u.s.w.).
DRITTER FALL: GRIECHISCHER STAATSANGHÖRIGER, DER SICH NACH VOLLENDUNG SEINER VOLLJÄHRIGKEIT IN OESTERREICH WOHNT UND IN DEN LETZTEN 7 JAHREN IN OESTERREICH ODER IN EINEM ANDEREN LAND AUSSERHALB GRIECHENLANDS ARBEITET
1. Geburtsurkunde, ausgestellt von der Gemeinde Griechenlands, in deren Einwohnermelderegister der Antragsteller aufgeführt wird.
2. Versicherungsdatenauszug
3. Rückwirkende Meldebescheinigung vom Melderegister des zuständigen Bezirksamts.
4. Personalausweis oder Reisepass.
VIERTER FALL: GRIECHISCHER STAATSANGHÖRIGER, DER NACH ABLAUF VON 11 JAHREN STÄNDIGEN AUFENTHALTS IM AUSLAND UND VOLLENDUNG SEINER VOLLJÄHRIGKEIT, IN HOCHSCHULEN GRIECHENLANDS STUDIERT ODER STUDIERT HAT
Erforderlich sind alle Unterlagen des ERSTEN FALLES sowie ausführliche Studienbescheinigungen und Studienbestätigungen, ausgestellt von den Bildungseinrichtungen Griechenlands.
BEMERKUNGEN:
Wenn der Interessent für eine bestimmte Zeit im Ausland, aber außerhalb Österreichs gewohnt hat, dann ist für diese Zeit eine Bescheinigung der griechischen Konsularischen Vertretung dieses Landes, in deren Zuständigkeitsbereich er gewohnt hat, erforderlich.