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Reisepässe
Die konsularischen Vertretungen Griechenlands im Ausland stellen keine Reisepässe aus und verlängern diese auch nicht. Die neuen griechischen Pässe werden ausschließlich von den griechischen Polizeibehörden in Athen ausgestellt. Die Konsularischen Vertretungen Griechenlands sind nur für die Entgegennahme der notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der neuen Pässe zuständig, für deren sichere Weiterleitung an die griechischen Polizeibehörden, für die Entgegennahme der Reisepässe, sowie ihrer Übergabe an die Inhaber.
Da die Entgegennahme des neuen Reisepasses mehr als einen Monat dauert, werden Sie gebeten, die Gültigkeit Ihres Passes zu überprüfen und fristgerecht den Antrag auf einen neuen Pass zu stellen.
Für den Antrag auf einen neuen Pass sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin: ( 00431) 5123142 και 5127148
Für Volljährige
1. Griechischer Personalausweis, wenn nicht vorhanden, dann griechische Geburtsurkunde (wird von der Konsularischen Vertretung beantragt)
2. Alter Reisepass
3. Zwei (2) neue biometrische Passbilder für griechischen Reisepass in Grösse 4 x 6 cm. Das Passbild muss auf Fotopapier gedruckt sein und nicht über Ink-jet oder Laserdruckverfahren. Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und es wird ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
4. Für die Militärdienstverweigerer ist eine Bescheinigung notwendig, aus der die Militärdienstverweigerung festzustellen ist.
5. Preis: 84,40 EURO
6. Persönliche Anwesenheit im Konsulat
Für Minderjährige
1. Griechischer Personalausweis, wenn nicht vorhanden, dann griechische Geburtsurkunde (wird von der Konsularischen Vertretung beantragt)
2. Alter Reisepass
3. Zwei (2) neue biometrische Passbilder für griechischen Reisepass in Grösse 4 x 6 cm. Das Passbild muss auf Fotopapier gedruckt sein und nicht über Ink-jet oder Laserdruckverfahren: Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und es wird ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
4. Reisepässe oder Personalausweise beider Eltern
5. Preis: 73,60 EURO bis 14 Jahre und 84,40 EURO ab 14 Jahren
Beide Eltern oder die Erziehungsberechtigten, sowie die minderjährige Person müssen bei der Konsularischen Vertretung anwesend sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Aushändigung der neuen Pässe das persönliche Erscheinen des Antragstellers, sowie die Vorlage des alten Passes notwendig sind, andernfalls wird eine Ermächtigung benötigt. Ferner, werden Sie gebeten, sich telephonisch mit der Konsularischen Vertretung Griechenlands, in deren Zuständigkeitsbereich Sie wohnhaft sind, in Verbindung zu setzen, um einen Termin wegen Ihres Antrages zu vereinbaren.