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Vollmachten
Um eine Vollmacht auszustellen, ist folgendes erforderlich:
a. Antrag beim Konsularbüro
b. Persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers
c. Der Vollmachtgeber muss über eine entsprechende Rechtsbefugnis verfügen: er muss z.B. erwachsen (über 18 Jahre) und geistig gesund sein
d. Reisepass oder Personalausweis des Vollmachtgebers
e. Der Entwurf der Vollmacht muss im vornherein an das Konsularbüro zugeschickt werden (
). Er muss die genauen Personaldaten des Vollmachtgebers bzw. des Bevollmächtigten beinhalten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und –ort, Reisepass- oder Personalausweisnummer, Beruf, Adresse, evtl. Steuerzahlnummer usw.
f. Unterschreiben der Vollmacht nur nach Terminvereinbarung
g. Im Falle, dass der Vollmachtgeber die griechische Sprache nicht beherrscht, ist die Anwesenheit eines Übersetzers erforderlich.