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Meldung von standesamtlichen Angelegenheiten
Meldung einer Geburt
Zur Meldung der Geburt eines Kindes wird Folgendes benötigt:
• Bei Kindern, die in der Ehe geboren werden:
1. Persönliches Erscheinen eines der beiden Eltern
2. Die Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
3. Die Geburtsurkunde der österreichischen Behörden, versehen mit dem APOSTILLE Stempel
4. Familienstandsbescheinigung der Eltern von der griechischen Gemeinde, bei der sie registriert sind
5. Ein mit der Konsularischen Vertretung vereinbarter Termin
Meldung einer Eheschließung
• Für die Meldung einer standesamtlichen Hochzeit zwischen griechischen Staatsbürgern bzw. zwischen einem griechischen und einem ausländischen Staatsbürger werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Persönliches Erscheinen des griechischen Ehepartners
2. Die Reisepässe oder Personalausweise des Ehepaares
3. Die Heiratsurkunde der österreichischen Behörden versehen mit dem APOSTILLE Stempel
4. Familienstandsbescheinigung der Ehepartner von der griechischen Gemeinde, bei der sie registriert sind
5. Ein mit der Konsularischen Vertretung vereinbarter Termin
Meldung eines Todesfalls
Zur Meldung eines Todesfalls, innerhalb von 3 Monaten, wird Folgendes benötigt:
• Falls die Beisetzung in Österreich stattfindet:
1. Der Reisepass und – falls vorhanden – der griechische Ausweis des Verstorbenen.
2. Sterbeurkunde versehen mit dem APOSTILLE Stempel
3. Totenbeschauschein des Krankenhauses oder Ärztliches Attest über die genaue Todesursache
4. Ein mit der Konsularischen Vertretung vereinbarter Termin
• Falls die Beisetzung in Griechenland stattfindet:
1. Der Reisepass und – falls vorhanden – der griechische Ausweis des Verstorbenen.
2. Sterbeurkunde versehen mit dem APOSTILLE Stempel
3. Totenbeschauschein des Krankenhauses oder Ärztliches Attest über die genaue Todesursache
4. Einbalsamierungsbescheinigung
5. Leichenpass
6. Ein mit der Konsularischen Vertretung vereinbarter Termin